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Crée le 2016-02-27
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2016-10-05 |
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Schütt Wolfgang |
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(Ajax)
Prof. Robert Faurisson: Prozeß zum MetaTV-Interview (Paris, 28.09.2016) |
(Y) | Robert Faurisson |
Interview von ERTV mit Prof. Rober Faurisson (87), dem weltweit bekanntesten Historiker des historischen Revisionismus, nach dessen Gerichtsverhandlung an der XVII. Strafkammer von Paris (Pressekammer) am Mittwoch, den 28. September 2016. Faurisson war, wie sein Interviewpartner von MetaTV, Patrice d'Hondt, angeklagt, in dem Interview aus dem Jahre 2014 das sog. Fabius-Gayssot-Gesetz, landläufig auch als "Lex Faurisson" bekannt, gebrochen zu haben, in dem "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" bestritten hatte, konkret das Bestehen der sog. NS-Gaskammern in Auschwitz und anderen deutschen Konzentrationslagern im Osten in Abrede gestellt zu haben (was Faurisson seit Mitte der 70er Jahre tut, nachdem er sich jahrelang in ernsthafter wissenschaftlicher Arbeit mit diesem Thema beschäftigt hatte und u.a. im polnischen Museum von Auschwitz-Birkenau die originalen SS-Baupläne für die Krematorien in Auschwitz und Birkenau entdeckt hatte). In Frankreich ist dieses, wie in Deutschland und etlichen anderen Staaten, verboten und wird mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr belegt.
Prof. Robert Faurisson berichtet in dieser kurzen Erklärung an den Reporter von ERTV, Vincent Lapierre, circa fünf Stunden nach seiner Gerichtsverhandlung, in der er u.a. eine Stunde zu seinem Leben, seiner Arbeit und vor allem seinen Beweggründen, den historischen Revisionismus über 50 Jahren betrieben zu haben, berichtet hatte, daß seiner Meinung nach das französische Recht "nichts als heiße Luft" sei, wohingegen das angelsächsische Recht "Hand und Fuß" habe, denn dort könne man in einem Frage-Antwort-Fuß konkret auf die jeweiligen relevanten Streitpunkte der Anklage eingehen und nach dem Prozeß gäbe es auch eine wahrhaftige wortwörtliche Mitschrift. In französischen Prozessen gäbe es so etwas nicht, zumal die Verfahrenbeteiligten die Möglichkeit hätten, lange und weitschweifende "Vorträge" zu halten, die zudem nicht wortwörtlich festgehalten werden würden. Für ihn seien solche Gerichtsverfahren nichts als eine "Komödie".
Die Staatsanwaltschaft hat eine sechsmonatige Haftstrafe ohne Bewährung gefordert. Der Verteidiger von Faurisson, Anwalt Damien Viguier (50), forderte Freispruch, da seiner Meinung nach das Fabius-Gayssot-Gesetz die konkrete historische Forschungsarbeit zum 2. Weltkrieg und speziell die Infragestellung der Gaskammern nicht verbiete.
Das Urteil wird in einigen Monaten bekannt gegeben.
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=M2OWpYbVZvM
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